Rechtsanwalt Alexander Funck Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
Professionelle Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen und Verkehrsunfallabwicklung
Professionelle Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen und Verkehrsunfallabwicklung
Als Fachanwalt für Strafrecht berate und vertrete ich Sie fundiert im Bereich des materiellen Strafrechts, u.a. des Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, und Wirtschaftsstrafrechts, sowie in Kapital- und Missbrauchsstrafsachen, mit dem Ziel, eine drohende Strafe zu vermeiden oder zu begrenzen. Auch das Strafverfahrensrecht sowie das Strafvollstreckungs- und vollzugsrecht gehören zu den Rechtsfeldern, zu denen ich Sie gern berate. Gleiches gilt für die Einlegung und Begründung von Revisionen und die Nebenklagevertretung. Ich betreue meine Mandanten im Falle der Inhaftierung auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten. Ich darf in Strafsachen an allen deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof auftreten. In geeigneten Fällen übernehme ich selbstverständlich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger, die für mich den gleichen Stellenwert wie das Wahlmandat hat.
Im Straßenverkehr und im Umgang mit Fahrzeugen sämtliche Verordnungen und Gesetze zu befolgen, ist nicht immer möglich. Neben den Bereichen, die dem Verkehrsstrafrecht unterfallen (z.B. Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt i.S.d. § 316 StGB), berate und vertrete ich Sie auch umfassend in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitensachen und im Bereich des Rechts der Fahrerlaubnisse (Entziehung und Neuerteilung). Zu denken ist unter anderem an eine MPU infolge von Alkohol oder Drogen am Steuer, Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Abschleppkosten, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, usw. Nicht selten stellt sich bei einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitungen heraus, dass die vorgenommene Messung nicht zu verwerten ist, weil zum Beispiel das Messgerät Schwächen aufweist. Insoweit verspricht der Gang zum Verkehrsanwalt Erfolg, weil regelmäßig erst nach Einsicht in die Bußgeldakte die Erfolgsaussichten im Detail beurteilt werden können und in der Regel erst die Einspruchsbegründung des Anwalts von der Behörde ernst genommen wird. Hinzu kommt, dass nur ein deutliches Frontfoto als Beweismittel vor Gericht standhält. Lassen Sie also einen Bußgeldbescheid im Zweifel nicht rechtskräftig werden, sondern setzen Sie sich innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist mit mir in Verbindung.
Jeder Verkehrsunfall kann für den Geschädigten mit einer Vielzahl von Problemen verbunden sein, u.a.:
Wird ein Sachverständiger benötigt? Wann wird eine Teilschuld angenommen? Wie beziffere ich mein Schmerzensgeld? Muss ich eine Totalschadenabrechnung hinnehmen? Wann bekomme ich welche Nutzungsausfallentschädigung? Wie rechne ich Mietwagenkosten ab? Wie finde ich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners? Ich beantworte sämtliche, hiermit verbundene Fragen und übernehme die gesamte Abwicklung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Im Falle einer Alleinschuld des Unfallgegners müssen von dessen Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, also auch die Anwaltskosten, getragen werden.
Neben meinem Kanzleisitz in der Altstadt von Berlin-Köpenick unterhalte ich eine Zweigstelle in der Dircksenstraße 52 in 10178 Berlin-Mitte.
12555 Berlin
030-20054606
Ich bin in Athen und Hongkong aufgewachsen. Nach meinem Studium in Göttingen und der Referendarausbildung in Berlin bin ich seit 2002 in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2007 auch Fachanwalt für Strafrecht. Im Oktober 2015 wurde mir zudem der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht verliehen.
Ich bin Mitglied des DeutschenAnwaltvereins (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV.
Ich beschäftige mich überwiegend mit dem Strafrecht und den verwandten Gebieten, verteidige kontinuierlich bundesweit an Gerichten, vorwiegend in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Aufgrund der Vielzahl der von mir in den vergangenen Jahren bearbeiteten Fälle verfüge ich über eine fundierte Erfahrung als Strafverteidiger.
Besuchen Sie mein Profil unter anwalt.de
Sollten Sie eine Beratung oder Vertretung wünschen, melden Sie sich bei mir telefonisch (gerne auch unter meiner Mobilfunknummer: 0170-1906541) oder per E-Mail. Ich werde versuchen eine Lösung für Sie zu finden.
Ich spreche auch fließend Englisch und Griechisch. Mit meinem Mitarbeiter, Herrn Abogado Leria, können Sie auch auf Spanisch kommunizieren.
Ein persönliches Gespräch kann nach Vereinbarung sowohl in meinen Kanzleiräumen in Berlin-Köpenick als auch in Berlin-Mitte (direkt am Hackeschen Markt) geführt werden.
ADRESSE 1
Rechtsanwalt Alexander Funck
Freiheit 12c
12555 Berlin
KONTAKT
[tel] 030-20054606
[fax] 030-20054607
[mail] kanzlei@ra-funck.de